Mietbedingungen

Mietbedingungen

Mietenleihen.de

Inhaber dieser Internetseite


Lars Klingler 

Mont-Cenis Str.405

44627 Herne

Tel.: 023233992679

Mobil: 0177 1489253

E-Mail: info(at)mietenleihen.de

URL: www.mietenleihen.de





Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen (AMB)

für die Nutzung von mietenleihen.de und die Anmietung von Baumaschinen & Geräten


§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

1. Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Baumaschinen, Geräte und Fahrzeuge (nachfolgend „Mietgegenstand“ genannt), die zwischen dem Vermieter Lars Klingler, Mont-Cenis Str.405, 44627 Herne (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter geschlossen werden – sei es über die Internetseite www.mietenleihen.de oder auf anderem Wege.

2. Abweichende Bedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Vermieter hat ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.


§ 2 Vertragsschluss über die Website

1. Die Präsentation der Maschinen und Geräte auf der Website www.mietenleihe.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage dar.

2. Durch das Absenden einer Buchungsanfrage oder Reservierung über die Online-Eingabemaske gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab. Der Mietvertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Bestätigung des Vermieters (per E-Mail, SMS oder bei Übergabe) zustande.


§ 3 Mietbeginn, Mietdauer und Verlängerung

1. Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag und zu der Uhrzeit, die für die Übergabe oder Abholung vereinbart wurden.

2. Die Mietzeit endet mit der ordnungsgemäßen Rücklieferung des Mietgegenstands an den Vermieter, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

3. Wird der Mietgegenstand über die vereinbarte Zeit hinaus genutzt, verlängert sich der Mietvertrag nicht automatisch. Der Vermieter kann für jeden weiteren Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe des regulären Mietpreises verlangen. Eine Verlängerung muss vorab rechtzeitig angefragt und vom Vermieter bestätigt werden.


§ 4 Mietpreis, Zahlungsbedingungen & Ausfallrisiko

1. Der Mietpreis berechnet sich auf Basis einer normalen Schichtzeit von maximal

8 Betriebsstunden pro Tag. Mehrarbeit wird anteilig berechnet.

2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Transport, Versicherung, Kraftstoffe und Reinigung werden gesondert ausgewiesen.

3. Der Mietpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus (z. B. bei Online-Buchung oder spätestens bei Übergabe) zu zahlen.

4. Risiko des Mieters: Witterungsbedingte Arbeitsausfälle (Schlechtwetter) oder Stillstandszeiten auf der Baustelle entbinden den Mieter nicht von der Pflicht zur Zahlung des vollen Mietpreises.


§ 5 Kaution

1. Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Mietgegenstands eine Kaution zu verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Art der Maschine und wird dem Mieter vorab mitgeteilt.

2. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Mietgegenstands unverzinst zurückerstattet oder mit offenen Forderungen (z. B. Reinigung, Tanken) verrechnet.


§ 6 Übergabe, Zustand und Mängelrüge

1. Der Vermieter übergibt den Mietgegenstand in betriebsbereitem, unbeschädigtem und gereinigtem Zustand.

2. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe unverzüglich auf Funktionstüchtigkeit und Schäden zu untersuchen. Erkennbare Mängel müssen sofort im Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten werden. Spätere Reklamationen bezüglich bereits vorhandener Schäden sind ausgeschlossen.


§ 7 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

- den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß, fachgerecht und durch qualifiziertes Personal bedienen zu lassen.

- die Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers strikt zu beachten (insb. tägliche Kontrolle von Ölstand, Kühlwasser und Reifendruck).

- den Mietgegenstand auf der Baustelle gegen Diebstahl, unbefugte Nutzung und Witterungseinflüsse zu sichern.

- den Mietgegenstand nicht ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters unterzuvermieten oder an einen anderen als den vereinbarten Einsatzort zu bringen.


§ 8 GPS-Ortung und Datennutzung

1. Der Mieter wird ausdrücklich darüber informiert und willigt ein, dass die Mietgegenstände (insbesondere Minibagger, Radlader und Dumper) mit einem GPS-Ortungs- und Telemetriesystem ausgestattet sind.

2. Der Vermieter ist berechtigt, die Positionsdaten sowie Betriebsdaten (z. B. Betriebsstunden, Fehlermeldungen) zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.

3. Die Datenerfassung dient ausschließlich der Diebstahlprävention, der Überwachung der vertraglichen Schichtzeiten, der Wartungsplanung sowie der Ortung bei Unterschlagung oder vertragswidriger Nutzung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur bei berechtigtem Interesse (z. B. an Ermittlungsbehörden oder Versicherungen im Schadensfall).


§ 9 Haftung, Schäden und Versicherung

1. Der Mieter haftet während der Mietzeit für alle von ihm oder Dritten verursachten Schäden am Mietgegenstand sowie für Verlust (Diebstahl/Unterschlagung).

2. Schäden, Störungen und Unfälle sind dem Vermieter unverzüglich telefonisch und schriftlich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Vandalismus ist zudem sofort Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

3. Sofern für die Maschine eine Maschinenbruchversicherung besteht, gilt für den Mieter eine Selbstbeteiligung (SB) pro Schadensfall. Die genaue Höhe der SB wird im Mietvertrag ausgewiesen. Bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Alkohol-/Drogeneinfluss haftet der Mieter voll.


§ 10 Rückgabe des Mietgegenstands

1. Der Mietgegenstand ist im selben Zustand zurückzugeben, wie er übernommen wurde: vollgetankt, gereinigt und betriebsbereit.

2. Wird die Maschine ungereinigt oder nicht vollgetankt zurückgegeben, stellt der Vermieter die Reinigungskosten und Kraftstoffpreise (zzgl. einer Aufwandspauschale für das Tanken) gesondert in Rechnung.


§ 11 Haftungsbeschränkung des Vermieters

1. Der Vermieter haftet für Schäden, die dem Mieter durch den Ausfall der Maschine entstehen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.

2. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Ausfallzeiten von Bauarbeitern oder sonstige Folgeschäden des Mieters ist ausgeschlossen.


§ 12 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand

1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Vermieters.


Onlineangebot

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